OPTIFAST home Drink Kaffee Pulver 8X55 g Pulver
- Anbieter:
- Nestle Health Science (Deutschland) GmbH
- Einheit:
- 8X55 g Pulver
- PZN:
- 10267833
- Ihr Preis:
- 26,19€¹
- Grundpreis:
- 59,52 € pro 1 kg
- Verfügbarkeit:
- lieferbar
OPTIFAST ®home Produkte sind Lebensmittel für eine kalorienarme Ernährung zur Gewichtsreduktion, die sämtlichen für einen Tag erforderlichen Nährstoffe wie hochwertiges Eiweiß, Kohlenhydrate und essentiellen Fettsäuren, aber auch Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente sowie Ballaststoffe in angemessener Menge enthalten.
Der Verlust an Körperfett wird effektiv unterstützt, während gleichzeitig Muskulatur und Leistungsfähigkeit des Körpers erhalten bleiben. Die empfohlene Verzehrsmenge an OPTIFAST® home-Mahlzeiten sorgt für eine gute Sättigung. Trinken Sie täglich mindestens 2,5-3 Liter eines kalorienfreien oder -armen Getränks, z.B. Wasser oder ungesüßten Tee.
OPTIFAST®home Produkte können auch im Rahmen des OPTIFAST®home Gewichtsreduktionsprogramms eingesetzt werden. Es umfasst neben der von Wissenschaftlern entwickelten Formular-Diät viele wertvolle Servicetools, die Sie auf dem Weg zum Wunschgewicht unterstützen! Mahlzeitenersatz für die moderate Gewichtskontrolle: Der Ersatz von 2 Mahlzeiten pro Tag durch OPTIFAST®home trägt zur Gewichtsabnahme bei.
Der Ersatz einer Mahlzeit im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten. OPTIFAST®home Produkte erfüllen den angestrebten Zweck nur im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung und andere Lebensmittel müssen Teil dieser Ernährung sein.
Ersatz einer Tagesration für einen effektiven Gewichtsverlust: Verzehren Sie täglich 4 OPTIFAST®home Mahlzeiten über den Tag verteilt. Werden alle täglichen Mahlzeiten durch OPTIFAST®home Mahlzeiten ersetzt, darf OPTIFAST®home ohne ärztlichen Rat nicht länger als 3 Wochen verwendet werden. Ersetzen Sie in der Folge die OPTIFAST®home Mahlzeiten schrittweise durch ausgewogene Mahlzeiten.
Zubereitung: Durch eine schnelle und einfache Zubereitung wird Ihnen eine kalorienarme Ernährung leicht gemacht, da die OPTIFAST home Produkte ohne Mehraufwand in den Alltag integriert werden können. Für die Zubereitung brauchen Sie lediglich 200ml kaltes Wasser, in das Sie den Inhalt eines Sachets einrühren und schon ist der Drink verzehrbereit.
Leckere OPTIFAST®home Produkte: Neben der OPTIFAST®home Drink Kaffee gibt es noch 6 weitere Geschmacksrichtungen, so dass Sie Ihre Diät mit den OPTIFAST® home Produkten abwechslungsreich gestalten können.
Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich um ein „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind ausschließlich für Patienten bestimmt, die unter einer bestimmten Krankheit, Beschwerde oder Störung leiden und für die eine bestimmte Ernährung neben der medizinischen Behandlung indiziert ist. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind unter ärztlicher Aufsicht zu verwendende Lebensmittel zum Diätmanagement von Patienten, einschließlich Säuglingen, die in spezieller Weise verarbeitet oder formuliert werden. Sie sind zur ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten mit eingeschränkter, behinderter oder gestörter Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechslung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel oder bestimmter darin enthaltener Nährstoffe oder Stoffwechselprodukte oder von Patienten mit einem sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf bestimmt, für deren Diätmanagement die Modifizierung der normalen Ernährung allein nicht ausreicht.
Wichtige Hinweise:
Nur unter ärztlicher Aufsicht verwenden!
Ob das angebotene Produkt zur Verwendung als einzige Nahrungsquelle geeignet ist entnehmen Sie bitte den beigefügten Produktinformationen!
Das Produkt ist eventuell für eine bestimmte Altersgruppe bestimmt - bitte prüfen Sie die Produktinformationen!
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren!
Das Produkt kann Ihre Gesundheit gefährden, wenn Sie nicht an der Krankheit, der Störung oder den Beschwerden leiden, für die das Produkt bestimmt ist!
Quelle: Positionspapier des BVL und des BfArM